Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 
 

§ 5 Lieferung

 
 
  (1) Vom Verkäufer genannte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Schriftlich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss und gelten als eingehalten, wenn dem Käufer die Abhol- bzw. Lieferbereitschaft zugesichert wurde.  
 
  (2) Die Lieferfristen erfolgen nach den Möglichkeiten des Vorlieferanten. Bei unvorhersehbaren Lieferhindernissen wie Brand, Streik, Boykott oder ähnlichem verlängert sich die Frist um diesen Zeitraum. Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Lieferant den mit ihm geschlossenen Vertrag aus vom Verkäufer nicht zu vertretenden Gründen nicht erfüllt. Bei Unmöglichkeit der Leistung erlischt der Anspruch auf Lieferung. Kosten aus vorher geleisteten Dienstleistungen fallen trotzdem an.  
 
  (3) Bei Vorliegen einer durch uns zu vertretenden Verzögerung, wird die Dauer der vom Vertragspartner gesetzliche zu setzenden Nachfrist im Falle von Lieferungen auf vier Wochen, bei Dienstleistungen auf 14 Tage festgesetzt, die mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei uns beginnt.  
 
  (4) Bei Kaufverträgen ist der Erfüllungsort der Sitz der Gesellschaft.  
 
  (5) Der Verkauf der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Sollte die Ware weiterveräußert werden, werden alle aus diesem Rechtsgeschäft entstehenden Forderungen hierdurch im voraus sicherheitshalber abgetreten.  
 
  (6) Bei Pfändung und sonstigen Zugriffen Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Käufer auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten.  
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