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§ 6 Zahlungen |
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(1) |
Zahlungen können entweder auf unser Konto (Volksbank Darmstadt, BLZ 508 900 00, Kto.-Nr. 136117009), per Scheck oder in bar gegen Quittung erfolgen. Rechnungen können entweder persönlich, per Fax oder mittels Post zugestellt werden. Beim Versand der Rechnung per Fax gilt der Absendebeleg als Nachweis für den ordnungsgemäßen Empfang. |
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(2) |
Soweit für Zahlungen ein Termin festgesetzt wurde, ist dieser als Termin für den Zahlungseingang zu verstehen. Ist kein Termin festgesetzt worden, wird der Rechnungsbetrag sofort, d.h. mit Rechnungsstellung, fällig. Bei Zusendung ist für einen Zahlungseingang innerhalb von spätestens 7 Tagen nach Rechnungsstellung Sorge zu tragen. Der Schuldner hat für den rechtzeitigen Zugang zu sorgen. Im Streitfall hat der Schuldner den Nachweis zu erbringen, daß der Rechnungsbetrag ordnungsgemäß angewiesen worden ist. |
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(3) |
Ist ein fixer Zahlungstermin vereinbart, befindet sich der Schuldner nach Ablauf des Zahlungstermins ohne weitere Mahnung in Verzug. |
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(4) |
Soweit ein verlängertes Zahlungsziel gewährt wird, erhöht sich der Rechnungsbetrag bei einem Zahlungsziel von 14 Tagen um 2,25, bei einem Zahlungsziel von 21 Tagen um 3,5 %, bei einem Zahlungsziel von 30 Tagen um 5 % des Rechnungsbetrages. |
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(5) |
Soweit bis zum vereinbarten Zahlungstermin der geschuldete Betrag nicht eingegangen ist, ist der Gläubiger berechtigt, für jede Mahnung eine Gebühr in Höhe von € 5,00 zu berechnen. Neben den Mahngebühren fallen Zinsen in Höhe von 10 % p.a. an. |
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